Barrierefreie Website für Zahnarzt

Pflicht zur Barrierefreien Website ab dem 28.06.2025 auch für Zahnärzte und Zahnarztpraxen?

Ein gutes Vorweg, noch wird es für Sie keine Pflicht.

Lesen Sie aber weiter:

  • wen es Betrifft
  • was die Pflicht beinhaltet
  • warum jetzt schon jeder darauf achten sollte, seine Website möglichst Barrierefrei zu gestallten

Barrierefreie Websites ab 2025: Das bringt die BFSG-Pflicht

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote, einschließlich Websites und Apps, barrierefrei zu gestalten.

Die Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und soll Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu digitalen Dienstleistungen ermöglichen.

Unternehmen müssen somit sicherstellen, dass ihre Online-Angebote den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen, um allen Nutzern eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Wen betrifft die BFSG-Pflicht?

Das BFSG betrifft vorrangig private Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu gehören insbesondere:

  • E-Commerce-Websites und Online-Shops: Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen online vertreiben, müssen ihre Shops barrierefrei gestalten.
  • Banken und Finanzdienstleister: Online-Banking-Angebote, Geldtransfer-Apps und Finanzdienstleistungen müssen für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein.
  • Telekommunikationsanbieter: Anbieter von Internet-, Mobilfunk- und Telefoniediensten müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Kommunikationskanäle barrierefrei sind.
  • Unternehmen im Transportsektor: Fahrpläne, Ticketbuchungssysteme und andere digitale Angebote im öffentlichen und privaten Transportwesen müssen angepasst werden.
  • Anbieter von E-Books und digitalen Medien: Verlage und Plattformen, die digitale Bücher und andere Medien vertreiben, müssen ihre Inhalte barrierefrei gestalten.
  • Kundenservice-Plattformen und Online-Portale: Websites, über die Kundenanfragen oder Support-Leistungen abgewickelt werden, müssen barrierefrei zugänglich sein.

Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind von der Pflicht ausgenommen. Trotzdem kann auch für sie eine freiwillige Umsetzung der Barrierefreiheit von Vorteil sein, um eine größere Zielgruppe zu erreichen.

Was bedeutet Barrierefreiheit im digitalen Raum?

Eine barrierefreie Website muss für alle Nutzer gleichermaßen zugänglich sein, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dies umfasst:

  1. Visuelle Barrieren minimieren
  • Texte müssen ausreichend groß und kontrastreich sein.
  • Bilder und Grafiken benötigen beschreibende Alternativtexte.
  • Inhalte sollten sich auch ohne Farben gut unterscheiden lassen.
  • Zoom- und Anpassungsmöglichkeiten für Sehbehinderte sollten integriert sein.
  1. Technische Umsetzung für Assistenztechnologien
  • Websites müssen mit Screenreadern kompatibel sein, damit blinde und sehbehinderte Menschen die Inhalte erfassen können.
  • Formulare und interaktive Elemente sollten klar beschriftet und strukturiert sein.
  • Alternativen zu audiovisuellen Inhalten, wie Untertitel oder Transkriptionen, sind notwendig.
  1. Einfache und intuitive Navigation
  • Alle Funktionen müssen mit der Tastatur bedienbar sein.
  • Klare und verständliche Menüstrukturen erleichtern die Orientierung.
  • Fokus-Elemente sollten deutlich hervorgehoben sein.
  1. Sprachliche Verständlichkeit
  • Eine klare, einfache Sprache erleichtert das Verständnis für alle Nutzer.
  • Fachbegriffe sollten erklärt oder vermieden werden.
  • Leichte Sprache oder Gebärdensprach-Alternativen sollten angeboten werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Unternehmen, die ihre digitalen Angebote nicht rechtzeitig anpassen, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch wirtschaftliche Nachteile:

  • Abmahnungen und Bußgelder: Behörden können Verstöße ahnden und Bußgelder verhängen.
  • Reputationsverlust: Unternehmen, die digitale Barrieren aufrechterhalten, könnten negative Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
  • Eingeschränkte Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen oder ältere Nutzer könnten von den Angeboten ausgeschlossen werden, was potenzielle Umsätze kostet.
  • Wettbewerbsnachteil: Barrierefreie Unternehmen können sich als inklusiver und moderner präsentieren und so einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern erlangen.

Wie setzt man die Anforderungen um?

Um die BFSG-Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen, sollten Unternehmen frühzeitig mit der Umsetzung beginnen. Dabei helfen folgende Schritte:

  1. Bestandsaufnahme der aktuellen Website

Führen Sie einen Barrierefreiheits-Check durch, um festzustellen, wo Verbesserungsbedarf besteht. Dafür gibt es automatisierte Tools (wie den WAVE Web Accessibility Evaluation Tool oder Google Lighthouse) sowie spezialisierte Dienstleister.

  1. Technische und inhaltliche Optimierungen

Anpassungen sollten sich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) orientieren. Diese enthalten konkrete Anforderungen an barrierefreie digitale Inhalte.

  1. Regelmäßige Tests und Nutzerfeedback einholen

Setzen Sie auf Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen, um die tatsächliche Zugänglichkeit Ihrer Website zu prüfen. Experten für digitale Barrierefreiheit können zusätzliche Analysen durchführen.

  1. Mitarbeiter schulen

Barrierefreiheit ist eine langfristige Aufgabe, die in den Arbeitsalltag integriert werden sollte. Schulungen für Webentwickler, Designer und Content-Manager helfen, barrierefreie Standards nachhaltig einzuhalten.

  1. Nachhaltige Pflege und Weiterentwicklung

Barrierefreiheit ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein fortlaufender Prozess. Regelmäßige Updates, Monitoring und kontinuierliche Verbesserungen sind essenziell, um den gesetzlichen Anforderungen dauerhaft gerecht zu werden.

Fazit: Barrierefreiheit als Chance für Unternehmen

Die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit ab 2025 ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine große Chance für Unternehmen. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur rechtliche Probleme vermeiden, sondern auch eine größere Zielgruppe erreichen und sich als modernes, kundenfreundliches Unternehmen positionieren.

Eine barrierefreie Website verbessert die Nutzererfahrung für alle und trägt dazu bei, dass digitale Angebote für alle Menschen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – zugänglich sind. Unternehmen sollten die Umsetzung der BFSG-Anforderungen daher nicht nur als Pflicht, sondern als strategische Investition in die Zukunft betrachten.

Zahnarzt Website vom Experten für mehr Patienten, Bewerber und Wachstum